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Durch Stromschlag schwer verletzt

20-jähriger Graffitisprayer durch Stromschlag schwer verletzt!

Berlin (ots) – Am Nachmittag des 1. Mai 2008 hatten sich mehrere Personen dazu verabredet, Graffiti im Bereich der Abstellanlage Güterbahnhof Nordost (Höhe Marzahner Straße) anzubringen. Dabei wurde ein 20-jähriger Berliner durch einen Stromschlag schwer verletzt. Nach ersten Ermittlungsergebnissen hatten insgesamt sechs Jugendliche gemeinschaftlich einen Kesselwagen eines abgestellten Güterwagens besprüht. Der Verunfallte 20-jährige hatte versucht, das angebrachten Graffiti zu fotografieren und stieg aus diesem Grund auf einen gegenüberliegenden Waggon. Dabei ist er mit dem Kopf an die Oberleitung gekommen. Der junge Mann zog sich in Folge des Stromschlags und dem anschließenden Sturz vom Kesselwagen Verbrennungen zweiten und dritten Grades sowie erhebliche Kopfverletzungen zu. Eingesetzte Rettungskräfte der Berliner Feuerwehr hatten noch vor dem Eintreffen der Bundespolizei mit der ärztlichen Versorgung der verunfallten Person begonnen. Der Verletzte wird stationär im Unfallkrankenhaus Marzahn behandelt. Zwei seiner Begleiter konnten vor Ort angetroffen werden. Bei ihnen fanden die eingesetzten Beamten diverse Beweismittel zur Ausführung von Graffiti und stellten diese sicher. Es erfolgte eine Mitnahme zur Dienststelle und Fertigung einer Strafanzeige wegen des Verdachts der Sachbeschädigung. Die Ermittlungen dauern an.

Die Bundespolizei weist daraufhin: “Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz! Auf Bahnanlagen gefährden Kinder und Jugendliche immer wieder sich und andere vor allem durch leichtsinniges Verhalten und Unachtsamkeit. Die Spannung der Oberleitungen beträgt 15.000 Volt. Leider kommt es auch zu Unfällen mit tödlichem Ausgang. Graffitischmierereien an fremdem Eigentum sind Straftaten. Insbesondere Jugendliche unterschätzen dabei häufig die Folgen ihrer Taten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wegen einer Sachbeschädigung, kommt es in den meisten Fällen auch zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten.”

Quelle: Polizeipresse