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Graffiti straffrei: Kammergericht kippt Urteil

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Am 23.11.2012 (AZ (4) 161 Ss 249/12 (311/12) wurde ein Urteil vom Kammergericht gekippt in dem es um eine bereits besprüht, und somit “vorbeschädigte”, Toreinfahrt ging. Das Video wird vorgetragen von Anwalt Fahlenkamp aus Charlottenburg.

7 Comments

  • Brett Pitt sagt:

    Top, legal hässliche pseudo-retro-graffitis crossen. Roy, Cliff, UT ick komme! muaha

  • cope2 sagt:

    ^

    selten sowas behindertes gelesen…

  • Mies! Cope2 kann doitsch lan! sagt:

    Wieso? Wird ja nich behauptet das die Jungs alle nicht Graffiti machen, im Gegenteil! Daumenhoch für die Actions die sie bringen!
    Is aber halt immer die gleiche hässliche Routine-Scheisse, egal wie die Spots sind.

    Das einzig “behinderte” hier ist also dein nicht zu Ende gedachter, beschränkter Horizont mit dem Radius 0.