Freispruch für Osnabrücker Polizisten
ack Osnabrück.
Ein 28-jähriger Osnabrücker Streifenpolizist, der sich seit Montag vor dem Osnabrücker Amtsgericht verantworten musste, ist am Nachmittag freigesprochen worden. Der Tatvorwurf der Körperverletzung im Amt sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen gewesen, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. “Es gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.”
Der Polizist war angeklagt gewesen, einen heute 27-jährigen Graffitisprayer nach einer wilden Verfolgungsjagd über eine Eisenbahnanlage mehrmals heftig mit dem Kopf ins Schotterbett gestoßen zu haben. Der Student trug schwere Gesichtsverletzungen davon.
Sowohl der Verteidiger des Angeklagten als auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatten in ihren Plädoyers Freispruch gefordert.
Der Rechtsanwalt des Geschädigten, der als Nebenkläger am Prozess teilnahm, verlangte hingegen eine Verurteilung, ohne in seinem Plädoyer ein konkretes Strafmaß zu nennen.
Er warf Polizei und Staatsanwaltschaft vor, dass sie noch nicht einmal die Möglichkeit einer Straftat hätten prüfen wollen. Er habe noch nie erlebt, dass “so lieblos und desinteressiert ermittelt” worden sei.
Der angeklagte Beamte betonte in seinem Schlusswort, dass er dem Geschädigten “alles, alles Gute” wünsche und seine Verletzungen bedauere. Er habe den Graffitisprayer aber nicht geschlagen oder anderweitig misshandelt. Wenn er damals gesehen hätte, dass andere Polizeibeamte gewalttätig geworden wären, hätte er sofort eingriffen.
Die Anklageerhebung gegen den Polizisten war von der Osnabrücker Staatsanwaltschaft zunächst abgelehnt worden. Erst durch eine Verfügung des Oberlandesgerichts Oldenburg kam es doch noch zu einer Anklage.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung
