Die Bundespolizei warnt aus gegebenem Anlass wieder: “Bahnanlagen sind keine Spielplätze”. Also, Kinder Kinder, seid vorsichtig! Den Flyer dazu gibts hier als PDF.
04.03.2010 | 16:15 Uhr
BPOLD-B: Potsdam: “Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz” Bundespolizei und Toni der Bär klären auf
Berlin (ots) – Stromleitungen mit bis zu 15.000 Volt, starke Luftverwirbelungen und mehrere hundert Meter lange Anhalte- und Bremswege sind nur ein Teil der möglichen Gefahren, die auf Bahnanlagen lauern und von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern oftmals unterschätzt werden. Tragische Unfälle können dann die Folge sein, die vermeidbar gewesen wären. Am Bahnhof Marquardt (Potsdam) kam es in der jüngsten Vergangenheit vermehrt zu Gleisüberschreitungen. Spielende Kinder sind sich oftmals der Gefahr nicht bewusst, in die sie sich durch ihr Verhalten bringen. Die Bundespolizei hat darauf reagiert und zunächst ihren Streifeneinsatz erhöht. In den letzten drei Tagen wurden die Ereignisse zum Anlass genommen und die Kinder der Neuen Grundschule in Marquardt ausführlich über die auf Bahnanlagen lauernden Gefahren und das erforderliche Verhalten im Bahnbereich aufgeklärt. Von Montag bis Mittwoch konnte der Präventionsbeauftragte der zuständigen Bundespolizeiinspektion, Herr Polizeikommissar Peter Strüber, insgesamt neun Klassen der Stufen 1 bis 5 aufsuchen und 170 Schülerinnen und Schüler sowie zehn Lehrer informieren. Unterstützt wurde er dabei von Toni dem Polizeibär, das lebensgroße Präventionsmaskottchen der Bundespolizei. Nicht nur aus Sicht der Bundespolizei war die Präventionsveranstaltung ein großer Erfolg und sollte auch weiterhin fortgeführt werden. Auch die Lehrer bewerteten die Veranstaltung als “lehrreiche” Stunden. Die Bundespolizei weißt darauf hin: “Bahnanlagen sind keine Abenteuerspielplätze” Immer wieder gehen Meldungen aus der Bevölkerung oder von Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG über spielende Kinder und Jugendliche ein, die eine Reihe von Maßnahmen auslösen. Gleissperrungen der Deutschen Bahn AG und Einsatzfahrten mit Wege- und Sonderrechten der Bundespolizei sind erforderlich, um die Gesundheit der Betroffenen zu schützen. Werden Kinder und Jugendliche dann angetroffen, werden sie grundsätzlich in Gewahrsam genommen und an die Erziehungsberechtigten übergeben. Auf die Eltern können zivilrechtliche Ansprüche der Deutschen Bahn AG wegen der Gleissperrungen und Zugverspätungen zukommen. Unter Umständen kann es auch zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr kommen. Im Internet unter www.bundespolizei.de sind nähere Informationen zum Thema “Bahnanlagen sind keine Spielplätze” abrufbar.
Quelle: Polizeipresse