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Immer wieder Lichtenberg

Unsere Freunde von der Bundespolizei haben in Lichtenberg mal wieder Graffititerroristen festgenommen. Diesmal sogar “führende Mitglieder”, sogenannte Graffititerror-Paten.

BPOLD-B: Bundespolizei nimmt führende Mitglieder einer Sprayer-Crew fest

Berlin (ots) – Bundespolizisten nahmen heute Nacht drei junge Männer aus Berlin fest. Diese hatten zuvor eine Brückenstützwand in Berlin Lichtenberg auf einer Gesamtfläche von ca. 74 Quadratmeter besprüht.

Die drei Täter im Alter von 22 und 25 Jahren konnten auf frischer Tat gestellt werden. Einer der Beschuldigten versuchte noch zu flüchten, konnte jedoch im Rahmen der Nacheile in der angrenzenden Kleingartenkolonie festgenommen werden. Auch der Versuch weitere Beweismittel zu vernichten, in dem er versuchte eine Sprühvorlage zu verschlucken, misslang. Eine Durchsuchung vor Ort führte zum Auffinden von diversen Farbeimern, einer Leiter sowie Taschen mit mehreren Sprühdosen, Farbrollen, Schablonen, Graffitivorlagen, Handschuhen und Caps, welche als Beweismittel sichergestellt wurden. Zudem hatten die Beschuldigten Farbanhaftungen an den Händen und ihrer Kleidung. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die Täter bereits einschlägig bei der Polizei bekannt sind und als führende Mitglieder der sogenannten CRN-Crew gelten. Im Zuge der strafprozessualen Maßnahmen erfolgten neben ED-Behandlung und Entnahme einer DNA-Probe, auch Wohnungsdurchsuchungen bei allen Beschuldigten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Berlin in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe GIB. Hierbei konnte erhebliches Beweismaterial aufgefunden und beschlagnahmt werden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die in Friedrichsfelde wohnenden Beschuldigten wieder entlassen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung/Graffiti eingeleitet.

Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass Graffitischmierereien an fremdem Eigentum Straftaten sind. Insbesondere Jugendliche unterschätzen dabei häufig die Folgen ihrer Taten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wegen einer Sachbeschädigung, kommt es in den meisten Fällen auch zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten, die 30 Jahre lang eingefordert werden können.

Quelle: Polizeipreisse

2 Comments

  • Lutze sagt:

    Ihr( Affen )wenn ihr nichts andres zu tun habt als Künstler und Freidenker zu verhaften tut es mir leid ….Schaut euch ma die scheiß Plakate in Berlin an die für die Wahllen dieses Jahr in Berlin stehen wer die Gedruckt und entworfen hat den müste man jagen und verhaften……….. scheiß gesetzlosen Politiker ( die haben genug scheiße am laufen die müste man mal bestraffen )für die unterstützung von Krieg und hungersnöten ….. sowie für die scheiße die sie in Deutschland verbocken …. soviel zu freier meinungsäußerung…. Polizeistaat – Freistaat – Leistaat……….

  • Peter Keil sagt:

    JAH MA ER RECHT IHR TOYS