25.04.2014 | 14:00 Uhr
BPOLD-B: Sprayer verletzt sich auf der Flucht vor der Bundespolizei und musste ins Krankenhaus
Berlin-Schöneberg (ots) – Zwei Sprayer besprühten vergangene Nacht in Schöneberg eine S-Bahn. Auf der Flucht vor der Bundespolizei verletzte sich ein Täter so schwer an der Hand, dass er ins Krankenhaus gebracht werden musste.
Gegen 01:50 Uhr besprühten die beiden Männer im Alter von 18 und 32 Jahren in Schöneberg eine S-Bahn auf 18 Quadratmeter mit Farbe. Sicherheitskräfte der DB AG beobachteten die Tat und alarmierten die Bundespolizei. Als sie gemeinsam die beiden in Steglitz und Spandau wohnhaften Männer festnehmen wollten, flüchteten die Sprayer. Der 18-Jährige kam jedoch nicht weit und konnte noch am Tatort gestellt werden. Sein älterer, einschlägig als Sprayer bekannter Komplize flüchtete über einen Zaun, der mit Übersteigschutz versehen war. Dabei verletzte er sich schwerer an den Händen und musste ins Krankenhaus gebracht werden.
Bei den Sprayern stellten die Bundespolizisten einen Farbstift, ein Handy sowie Farbspraydosen sicher. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurden beide Täter auf freiem Fuß belassen.
Gegen die beiden Sprayer ermittelt die Bundespolizei nun wegen Sachbeschädigung.
Quelle: Polizeipresse
24.04.2014 | 16:10 Uhr
BPOLD-B: Graffitisprayer gestellt
Berlin-Prenzlauer Berg (ots) – Am Mittwochabend nahmen Bundespolizisten einen Graffitisprayer im Bereich des S-Bahnhofs Greifswalder Straße vorläufig fest. Er steht im Verdacht, zuvor eine Gesamtfläche von etwa 25 Quadratmeter beschmiert zu haben.
Der 27-jährige Sprayer war mit einem weiteren Mann gegen 20:10 Uhr unterwegs, als zivil eingesetzte Bundespolizisten auf das Duo aufmerksam wurden. Die Beamten beobachteten den 27-jährigen Pankower dabei, wie er mit einem Faserstift eine Werbefläche bekritzelte und verschiedene Aufkleber anbrachte. Weiterhin fanden sie auf einer Fläche von etwa 25 Quadratmetern frische Besprühungen an Mauerwerken, Zäunen, Wärmerohren, Stromkästen der DB AG und Mülltonnen. Die Schriftzüge deckten sich mit den Inhalten der Aufkleber und der beobachteten Beschmierung mittels Faserstift.
Die Bundespolizisten kontrollierten die beiden 27 und 24 Jahre alten Männer auf dem S-Bahnsteig und stellten sechs Sprühdosen, 25 Aufkleber und einen Faserstift-Stift sicher. Da der 27-Jährige während der Maßnahmen die Beamten mehrfach mit Worten beleidigte, leiteten die Beamten neben einem Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung auch ein Verfahren wegen Beleidigung ein.
Anschließend entließen sie den mehrfach und einschlägig polizeibekannten Mann und seinen Begleiter vor Ort.
Quelle: Polizeipresse
22.04.2014 | 15:00 Uhr
BPOLD-B: S-Bahn großflächig besprüht – Täter mittels Polizeihubschrauber gefasst
Berlin-Schöneweide (ots) – Am Ostermontag besprühten acht Personen zwei Waggons einer S-Bahn in Schöneweide großflächig mit Farbe. Zwei der Täter konnten mittels Hubschraubereinsatzes vorläufig festgenommen werden.
Gegen 22:20 Uhr beobachtete ein S-Bahn-Fahrer, wie acht Personen eine S-Bahn besprühten. Sie beschmierten zwei Waggons auf 52 Quadratmeter mit Farbe. Als ein Polizeihubschrauber über ihnen kreiste, flüchteten sie. Der Hubschrauber filmte die Flucht und konnte die Beamten der Polizei Berlin und der Bundespolizei zu zwei Tätern führen. Die Polizisten nahmen die beiden 19-Jährigen im Nahbereich fest. Die übrigen Täter konnten unerkannt entkommen. Bei dem aus Mitte stammenden Täter fanden die Bundespolizisten ein Handy mit Fotos von Graffiti-Schriftzügen und stellten es sicher. Sein Mittäter aus Bayern hatte Spuren der an der S-Bahn angebrachten Farbe auf der Kleidung. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden wegen Sachbeschädigung polizeibekannten Männer wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung ein.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass Graffitischmierereien an fremdem Eigentum Straftaten sind. Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene unterschätzen dabei häufig die Folgen ihrer Taten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wegen einer Sachbeschädigung, kommt es in den meisten Fällen auch zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten.
Quelle: Polizeipresse